Das viel diskutierte Thema steht im Fokus unserer Online-Veranstaltung am 18. Februar. Melden Sie sich gern über das Formular in unserem Veranstaltungskalender an.
"Gezielte Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter zu reduzieren, ohne dass die wirtschaftliche Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss. Mit der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung setzt die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um." (aus der Erklärung der
Bundesregierung und auch
hier).